Presseerklärungen |
Erklärung des Diözesanbischofs von St. Pölten Dr. Kurt Krenn
zu den vertretenen Irrtümern der Katholischen Männerbewegung
Österreichs
im Positionspapier zur Problematik der
Homosexualität
vom 14. Juli 2001
Klar und unmißverständlich weise ich die im Positionspapier der Katholischen Männerbewegung Österreichs vom 13. Juli 2001 vertretenen Behauptungen und Forderungen zu Fragen der Homosexualität zurück.
Diese Äußerungen der Kath. Männerbewegug verstoßen schwerwiegend gegen die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche. Die Verfasser dieses Papiers werden aufgefordert ehestens und öffentlich ihre Irrtümer zu widerrufen. Eine Organisation, die solche Positionen vertritt, kann und darf das Wort „katholisch“ nicht in Anspruch nehmen.
Ohne den zuständigen Referatsbischof auch nur zu kontaktieren, wurden die Irrtümer veröffentlicht.
Wir werden über dieses Verhalten der KMB schließlich auf der Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz im November 2001 beraten und notwendige Konsequenzen beschließen.
Stellungnahme
des in der Bischofskonferenz für die KMBÖ
zuständigen Bischofs Mag. Christian Werner
1. Die Katholische Männerbewegung hat bedauerlicherweise ohne jede Absprache mit mir, dem zuständigen Referatsbischof, zum Thema Homosexualität eine Erklärung abgegeben, die in mehreren Punkten inhaltlich fragwürdig ist und im Widerspruch zur Lehre der katholischen Kirche steht.
2. Eine Seelsorge für Personen mit homosexueller Neigung entsprichteinem wichtigen Anliegen. Es bestehen diesbezüglich bereits mehrere Initiativen. Eine solche Seelsorge muss aber - wenn sie hilfreich sein will - auf der Grundlage der Schöpfungsordnung erfolgen. Mehrdeutige Zeichen, wie die Erteilung eines Segens für homosexuelle Paare, sind zu vermeiden.
3. Mit der Frage Schutzalter (§ 209) hat sich die Österreichische Bischofskonfrenz mehrmals befasst. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es keine Gründe zur Senkung des Schutzalters gibt, wohl aber wäre eine Anhebung bei Mädchen und im Zusammenhang mit Heterosexualität zu erwägen.
Wortlaut des umstrittenen "Positionspapiers"
der Leitung der Katholischen Männerbewegung Österreichs
zur Problematik der Homosexualität
Gerade die Diskussion um das "Schutzalter" hat Homosexualität wiederzum öffentlichen Thema gemacht. Heftig diskutiert wurde zu diesem Themenfeld auch beim Programmpunkt "Moderne Beziehungen" bei der diesjährigen Sommerakademie der Katholischen Männerbewegung Österreich in Bad Leonfelden. Die Standpunkte der Leitung der KMBÖ sind:
1. Homosexualität ist keine Krankheit
Nach dem Stand heutiger medizinischer und psychologischer Forschungist Homosexualität keine Krankheit, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit eine genetische Variante (so wie es Links- und Rechtshänder gibt, oder so wie es hellhäutige und farbige Menschen gibt).
2. Unterschied zwischen Homosexualität und homosexuellen Handlungen
Wir unterscheiden in der Diskussion, jene Homosexualität, die auf Grund einer genetischen Variante entsteht, und homosexuelle Handlungen, die ihren Grund nicht in der oben genannten Homosexualität haben. Während wir für homosexuelle Menschen Verständnis aufbringen, lehnen wir homosexuelle Handlungen aus einer promiskuitiven Grundhaltung heraus ab.
3. Homosexualität wird nicht ausgewählt
Aus dem vorher gesagten schließen wir, dass Homosexualität im echtenSinne eine Liebe zum eigenen Geschlecht ist, die sich die einzelne Person nicht aussucht. Ebenso wählt ein heterosexueller Mensch seine Liebe zum anderen Geschlecht nicht aus, sondern sie ist ganz einfach da. Um es nochmals zu verdeutlichen: Kein Mensch kann seine Hautfarbe wählen.
4. Überdenken der kirchlichen Position
Die Katholische Männerbewegung tritt daher - im Sinne des Katechismus der Katholischen Kirche - dafür ein, "Schwulen und Lesben" eine nachgehende, verstehende und aktive Seelsorge anzubieten.
5. Verantwortete Partnerschaft
Dem Anliegen von "Schwulen und Lesben" nach einer verantworteten Partnerschaft bringen wir Verständnis entgegen. Dem Wunsch nach der Ehe können wir nicht zustimmen, da das Sakrament der Ehe für uns per definitionem "für die Liebe der Partner zueinander und zur Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft" eingesetzt wurde. Wir setzen uns jedoch dafür ein, staatliche Wege (z. B. vertragliche Lebensgemeinschaft, die Ansprüche und Rechtsnachfolge absichert) und kirchliche Wege (z. B. eine Segensfeier) zu suchen und anzubieten, die "Schwulen und Lesben" eine öffentliche und verantwortete Partnerschaft ermöglicht.
6. Schutzalterdiskussion
Wir sind der Ansicht, dass es im Strafrecht genug Möglichkeiten gibt um Vergewaltigung, Nötigung oder Missbrauch von Abhängigen bzw. Kindern zu ahnden. Wir sehen im "Homo"-Paragrafen keinen zusätzlichen Sinn. Nach dem derzeitigen Gesetzesstand entsteht aus einer Ungleichbehandlung die Diskriminierung einer Gruppe. Falls im Gesetz ein "Schutzalter" nicht verzichtbar sein sollte, ist dieses für alle einheitlich auf 16 Jahre festzusetzen.