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Hinweis des Bischöflichen Ordinariats St.
Pölten
zu den so genannten "Dozulé-Kreuzen"
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung von so genannten „Liebeskreuzen“, „Dozulé-Kreuzen“ oder „Glorreichen Kreuzen Christi“ von den verantwortlichen Autoritäten der Kirche nicht gebilligt wird.
Form und Beleuchtung dieser Kreuze sowie die damit verbundenen Gebetsverpflichtungen beziehen sich auf Privatoffenbarungen, die neben lobenswerten Aufrufen zu Bekehrung und Gebet zweifelhafte Lehren beinhalten. Die Verbreitung der „Botschaft von Dozulé“ ist von der Kongregation für die Glaubenslehre untersagt worden.
Quelle: St. Pöltner Diözesanblatt, 15. September 2003, Seite 42.
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